Die zahntechnische Realisierung unserer Behandlungskonzepte erfolgt in einem dentalen Meisterlabor vor Ort. Denn nur mit einem Zahntechniker vor Ort können Sie Ihre individuellen Wünsche wie
Zahnfarbe, Zahnstellung oder Zahnform direkt kommunizieren. Die optimale Zusammenarbeit von Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor garantiert Ihnen einen individuell gefertigten Zahnersatz von
hoher Ästhetik und Qualität. Der Service vor Ort ermöglicht schnellstmöglich kleinere Reparaturen wie gebrochene Prothesen, Sprünge in der Prothese oder Verblendungsreparaturen
durchzuführen.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren sollten sich auf jeden Fall halbjährlich zur Verhütung von Zahnerkrankungen untersuchen lassen und an der Individualprophylaxe, dem sogenannten IP-Programm teilnehmen. Hierbei werden die Mundhygiene und der Zustand des Zahnfleisches beurteilt, Hinweise zu Ernährung, Mundhygiene und Anwendung geeigneter Fluoridierungsmaßnahmen zur Härtung des Zahnschmelzes erteilt und praktische Übungen zu Zahnputztechniken durchgeführt. Zum Abschluss erfolgt die Härtung des Zahnschmelzes mittels lokaler Fluoridierung.
Zusätzlich wird mit dem Durchbruch der bleibenden Backenzähne in die Mundhöhle die Versiegelung von kariesfreien Fissuren angeboten. Dadurch wird verhindert, dass Kariesbakterien in die schwer zu
reinigenden Furchen auf der Kaufläche der Backenzähne eindringen können. Dies ist in der Regel ab dem 6. Lebensjahr, manchmal früher – je nachdem, wann die bleibenden Backenzähne in die
Mundhöhle durchbrechen – sinnvoll. Weisen die Prämolaren (kleinen vorderen Backenzähne) oder die Schneidezähne tiefe Grübchen auf, kann deren Versiegelung sinnvoll sein. In diesem Fall übernimmt
die gesetzliche Versicherung die Versiegelung nicht.
Kinder ab 12 Jahren erhalten ein Bonusheft. Dieses stellt Ihre Zahnarztpraxis aus. In diesem Heft wird die halbjährliche Teilnahme an der Kontrolluntersuchung und der Individualprophylaxe bis zum
17. Lebensjahr dokumentiert, ab dem 18. Lebensjahr die Teilnahme an der Kontrolluntersuchung dann einmal jährlich.
Mindesten einmal pro Jahr zur Kontrolluntersuchung, besser halbjährlich um eventuell entstandene Zahnschäden, Zahnfleischprobleme oder andere sich negativ auf die Zahngesundheit auswirkende Probleme wie z.B. Zähneknirschen usw. rechtzeitig erkennen, behandeln und weiteren Zahnschäden vorbeugen zu können. Patienten, die Zahnersatz, insbesondere implantatgetragenen Zahnersatz, Füllungen und/oder ein erhöhtes Karies-/ Parodontitisrisiko haben, sollten halbjährlich zur Kontrolluntersuchung gehen. Zahlreiche Studien belegen, dass engmaschige Kontrollen beim Zahnarzt, verbunden mit Prophylaxe, die Lebensdauer des Zahnersatzes und der Restaurationen signifikant verlängern.
Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde beim Zahnersatz durch das Gesundheitsreformgesetz im Jahre 1989 zur Kostendämpfung auf 50 % begrenzt. Zeitgleich wurde das Bonusheft eingeführt um für die Versicherten einen Anreiz zu schaffen an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnersatz teilzunehmen und ein Bewusstsein für regelmäßige Mundpflege zu schaffen. Durch dieses System sollen Zahnschäden vermieden bzw. frühzeitig entdeckt werden, um die Anfertigung von Zahnersatz in seinem Umfang zu reduzieren bzw. zu vermeiden und somit die Ausgaben der Krankenkassen zu begrenzen.
Sollte doch die Anfertigung eines Zahnersatzes notwendig werden, führt ein lückenlos geführtes Bonusheft zu einem erhöhten Festzuschuss für die Zahnersatzkosten. Voraussetzung ist jedoch, dass
der Patient erkennbar regelmäßig Mundpflege betreibt.
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter ab dem 18. Lebensjahr (von 12-17 Jahren mindestens halbjährlich an der Kontrolluntersuchung und Individualprophylaxe) mindestens einmal jährlich an den
Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben und Ihr Gebiss eine regelmäßige Mundpflege erkennen lässt, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse um 20 %. Die restlichen Kosten für den Zahnersatz
müssen Sie selbst tragen.
Können Sie die lückenlose Teilnahme an den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen über 10 Jahre nachweisen, erhöht sich der von den Krankenkassen gewährten Festzuschuss um 30 %.
Ist die Versorgung mit Zahnersatz medizinisch notwendig, gewähren die Krankenkassen festgesetzte Beiträge für die jeweilige Regelversorgung. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Gebissbefund immer ein festgelegter Betrag gewährt wird. Bei der Regelversorgung handelt es sich dabei um eine einfache Standardtherapie, die beispielsweise bei einer anstehenden Kronen- oder Brückenversorgung nur unverblendete, d.h. metallfarbene oder teilverblendete Stahlkronen und Stahlbrücken umfasst.